Zum OnlineBanking
Ein Mann mit Laptop auf der Couch

Wachstumsgeld

Mit unserem Wachstumsgeld legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Das Wachstumsgeld bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. Außerdem können Sie einen individuellen Zugriff auf Ihre Geld vereinbaren.

Jetzt Geld anlegen

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Geld als Wachstumsgeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen. 

    Individuellen Zugriff vereinbaren

    Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1

    1 Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.

    Konditionen

    Anlagebetrag 2.500 € - 500.000 €

     3 Jahre
    im 1. Jahr0,50 % pro Jahr
    im 2. Jahr0,90 % pro Jahr
    im 3. Jahr1,00 % pro Jahr

    Mindestlaufzeit 1 Jahr

    Kündigungsfrist 3 Monate

    FAQ zum Wachstumsgeld

    Kann ich meine Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

    Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

    Was ist die maximale Laufzeit?

    Sie können Ihr Geld bis zu drei Jahre in Wachstumsgeld anlegen.

    Wann bekomme ich die Zinsen?

    Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die Gutschrift kann auch auf vom Wachstumsgeld abweichenden Konten gutgeschrieben werden.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer