1) Weitere Leistungen werden ggf. gesondert berechnet. Maßgeblich ist das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis. Monatliche Berechnung der Kontogebühren, vierteljährliche Zinsberechnung/Rechnungsabschluss.
2) Aktivierungsgebühr einmalig 5,00 Euro
3) Für Bevollmächtigte 5,00 Euro p.a. (gemäß PLV)
4) Kartenentgelte werden einmal jährlich belastet. Kreditkartenausgabe erfolgt bonitätsabhängig.
5) Entsprechende Bonität vorausgesetzt. Bei den angegebenen Zinssätzen handelt es sich um einen variablen Zinssatz.
6) Geduldete Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit.