Das bedeutet Verification of Payee (VOP) konkret für Sie
- Bei Überweisungen an Dritte wird künftig geprüft, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt.
- Passt der Name nicht, erscheint ein Hinweis – die Zahlung kann dann erneut überprüft und im Nachgang freigegeben oder abgebrochen werden.
- Dieses Sicherheitsverfahren wird EU-weit verpflichtend eingeführt.
- Für die Umsetzung benötigen wir Ihre aktive Zustimmung.
- Schutz vor Betrugsversuchen – insbesondere vor sogenannten Phishing-Angriffen oder Identitätsmissbrauch.