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Frau mit Handy in der Hand

Wir benötigen Ihre Zustimmung

Am 05. Oktober 2025 tritt - in Verbindung mit der Ausweitung der Möglichkeiten für Echtzeitüberweisungen - eine neue europäische Richtlinie in Kraft, die unter dem Namen „Verification of Payee“ (kurz: VOP) bekannt ist. Diese Neuerung betrifft den bargeldlosen Zahlungsverkehr – insbesondere Überweisungen – und dient dazu, die Sicherheit für alle Beteiligten weiter zu erhöhen.

Das bedeutet Verification of Payee (VOP) konkret für Sie

  • Bei Überweisungen an Dritte wird künftig geprüft, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt.
  • Passt der Name nicht, erscheint ein Hinweis – die Zahlung kann dann erneut überprüft und im Nachgang freigegeben oder abgebrochen werden.
  • Dieses Sicherheitsverfahren wird EU-weit verpflichtend eingeführt.
  • Für die Umsetzung benötigen wir Ihre aktive Zustimmung.
  • Schutz vor Betrugsversuchen – insbesondere vor sogenannten Phishing-Angriffen oder Identitätsmissbrauch.

Darum benötigen wir Ihre Zustimmung

Aufgrund geänderter Rechtsprechung und unseren angepassten AGB sowie Sonderbedingungen ist Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Nur Ihre Einwilligung ermöglicht es uns, bei Ihren Überweisungen die Empfängerverifizierung anzuwenden und Ihnen somit ein zusätzliches Maß an Sicherheit zu bieten.

  •  Die Änderungen treten mit Ihrer Zustimmung für das Verfahren „Verification of Payee“ (VOP) am 05. Oktober 2025 in Kraft. 

Was passiert, wenn Sie nicht zustimmen?

Die Anpassungen im Zahlungsverkehr sind gesetzlich vorgeschrieben – damit Sie weiter am Zahlungsverkehr teilnehmen können.

Wir bieten Ihnen weiterhin ein verlässliches und regional verwurzeltes Banking und stehen als starker Partner an Ihrer Seite. 

So einfach stimmen Sie zu:

  • Im OnlineBanking: Direkt nach dem Login erscheint ein Hinweis zur Zustimmung.

  • In der VR Banking App: Folgen Sie dem Hinweis in Ihrer App.

  • Per Anschreiben: Sie erhalten ggf. ein persönliches Schreiben mit weiteren Informationen sowie einen QR-Code zur Zustimmung.

Ihre Vorteile bei schneller Zustimmung:

Mit Ihrer schnellen Zustimmung sichern Sie sich den reibungslosen Zugang zu unseren Zahlungsverkehrsleistungen – ohne Unterbrechungen oder Einschränkungen. Gleichzeitig helfen Sie, Aufwand und Kosten zu sparen.

Kundeninformation

Einen Überblick über die Änderungen finden Sie in der Kundeninformation, die Sie sich hier runterladen können: 

Kundeninfo

Bitte stimmen Sie so bald wie möglich zu, um weiterhin alle Services uneingeschränkt nutzen zu können.

Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 02362-204-0, vor Ort in Ihrer Filiale und über unsere Online-Kanäle zur Verfügung. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Vereinte Volksbank eG