Im September 2019 tritt die zweite Stufe der EU Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Kraft. Täter nutzen diese Tatsache, um sämtliche Nutzerdaten abzufragen.
Untenstehendes Beispiel zeigt eine Nachricht, welche zur Verifizierung auffordert und von Tätern in dieser Form versendet wurden:
"Sehr geehrte Mitglieder,
wie sie sicherlich schon mitbekommen haben tritt im September dieses Jahres die neue "EU-PSD2-Richtlinie" in Kraft.
Damit wir diese auch nahtlos in unseren Systemeinstellungen übernehmen können sind wir einmal ihre Mithilfe.
Wir bitte sie ihre Kundeninformationen ein mal in unseren Systems-und-Informationseinstellungen in ihrem Kundencenterfenster zu ergänzen und Abzugleichen.
Auf diese weise sorgen sie für einen Problemlosen übergang ohne unterbrechung,und sorgen gleichzeitig dafür das durch weiteren vermiedenen Briefverkehr unsere Umwelt geschont wird.
Vielen dank für ihre Aufmerksamkeit
Ihre Genossenschaft"